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Produkt zum Begriff Erbengemeinschaft:


  • Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage
    Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage

    Das richtige Testament für Ihre Situation

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  • Die Erbengemeinschaft: kurz&konkret!
    Die Erbengemeinschaft: kurz&konkret!

    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und häufig ist Streit unter den Miterben vorprogrammiert, weil es sich hier um keine freiwillige Gemeinschaft handelt, sondern die Erben letztlich »zwangsverbunden« sind. Im besten Fall besteht die Erbengemeinschaft aus Personen, die sich kennen und gleiche Interessen verfolgen. In diesen Fällen geht es bei Streitigkeiten dann häufig gar nicht um die Verteilung des Nachlasses, vielmehr ist die erbrechtliche Auseinandersetzung lediglich Anlass, innerfamiliäre Konflikte auszutragen, deren Ursachen ganz woanders angelegt sind und die mit dem Tod des Erblassers erst hervortreten. Im schlechteren Fall kennen sich die Miterben in der Erbengemeinschaft nicht einmal (was nicht selten der Fall ist, wenn gesetzliche Erbfolge gilt) und verfolgen unterschiedliche Interessen bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.

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  • Erbengemeinschaft: Verwaltung - Auseinandersetzung - Ausgleichung (Spanl, Reinhold~Imre, Andrea)
    Erbengemeinschaft: Verwaltung - Auseinandersetzung - Ausgleichung (Spanl, Reinhold~Imre, Andrea)

    Erbengemeinschaft: Verwaltung - Auseinandersetzung - Ausgleichung , Allen gehört alles gemeinsam... ...so lautet die einfache gesetzliche Regelung nach dem Tod des Erblassers. Aber welche Lösungen bieten sich an, wenn keine Einigkeit unter den Erben besteht oder die Gemeinschaft aufgelöst werden soll? Der Fachratgeber Erbengemeinschaft: Verwaltung - Auseinandersetzung - Ausgleichung erörtert alle wichtigen Fragen: Verwaltung in der Gemeinschaft Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Aufhebung der Gemeinschaft Ausgleichung von Vorempfängen Berücksichtigung von Pflegeleistungen Erbrechtliche Nachfolge bei Unternehmen und in der Landwirtschaft Die schwierige Aufhebung der Gemeinschaft berücksichtigt die wertentsprechende Zuordnung von Gegenständen und Forderungen, die Übertragung von Miterbenanteilen, das gerichtliche Vermittlungsverfahren, die Erbteilungsklage, die Grundstücksversteigerung und Teilung des Erlöses. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 201611, Produktform: Kartoniert, Autoren: Spanl, Reinhold~Imre, Andrea, Auflage: 16003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 224, Keyword: Vorempfänger; Miterben; Testament; Erbteilungsklage; Erbschaftsteuer; Nachlass; Vererben; Erben; Nachlassverwaltung; Nachlassverpflichtungen, Fachschema: Erbrecht~Erbe / Nachlass~Nachlass, Fachkategorie: Ratgeber, Sachbuch: Recht~Persönliche Finanzen, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Recht/Rechtsratgeber, Fachkategorie: Erbrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Walhalla und Praetoria, Verlag: Walhalla und Praetoria, Verlag: Walhalla und Praetoria, Länge: 211, Breite: 137, Höhe: 12, Gewicht: 270, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783802935299 9783802935282, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 19.95 € | Versand*: 0 €
  • Testamentsvollstreckung
    Testamentsvollstreckung

    Testamentsvollstreckung , Seit über 20 Jahren das Standardwerk für die komplexe Praxis der Testamentsvollstreckung notwendigen Wissens, liefert das Werk verlässlich das fachspezifische Know-how. Ideal ergänzt um zahlreiche Checklisten, Adressen und über 180 Musterformulierungen. Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Aktualisierungen und Erweiterungen: Neu aufgenommen und teils umfangreich behandelt wurden relevante Themen wie die Testamentsvollstreckung im internationalen Bereich, Bank oder Sparkasse als Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung und Stiftungsrecht, digitaler Nachlass nebst Online-Zahlungsdiensten u.v.m. Der im Buch enthaltene Online-Zugang bietet bequeme Recherche über das gesamte Buch im Volltext alle Muster im Word-Format zitierte Rechtsprechung und Rechtsvorschriften verlinkt und im Volltext. Die Autoren RA Dr. Michael Bonefeld, FAFamR u FAErbR; Prof. Dr. Oliver Fehrenbacher; RAin Katrin Heindl, FA'inErbR u FA'inFamR; PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß; StB Peter Neubauer; RiAG Dr. Stefan Poller; RA Dr. Manuel Tanck, FAErbR; RAin u StB'in Dr. Anja Vassel-Knauf; Notar Lucas Wartenburger, Notar Dr. Dietmar Weidlich , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220520, Produktform: Kassette, Inhalt/Anzahl: 1, Inhalt/Anzahl: 1, Redaktion: Mayer, Jörg~Bonefeld, Michael~Tanck, Manuel, Auflage: 22005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 979, Abbildungen: mit Online-Zugang, Keyword: Testament; Pflichtteil; Schenkung; Vermächtnis; Erbe; Rechtsnachfolge; Anordnung; Behindertentestament; Zeugnis; Nachlassverbindlichkeit; FamFG; Auslegung; Erbengemeinschaft; Erbschein, Fachschema: Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Erbrecht, Fachkategorie: Erbrecht, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Sender’s product category: BUNDLE, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 240, Breite: 179, Höhe: 47, Gewicht: 1400, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Beinhaltet: B0000056162001 V10445-9783848783694-1 B0000056162002 V10445-9783848783694-2, Vorgänger EAN: 9783956610189 9783941586031 9783935079266 9783935079013, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2631228

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  • Wer muss bei einer Erbengemeinschaft den Erbschein beantragen?

    Wer muss bei einer Erbengemeinschaft den Erbschein beantragen? In einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben gemeinsam den Erbschein beantragen. Dies bedeutet, dass alle Erben den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht stellen müssen. Der Erbschein dient als Nachweis für die Erbenstellung und wird benötigt, um das Erbe anzutreten und zu verwalten. Es ist wichtig, dass alle Erben gemeinsam handeln und sich über die Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit dem Erbschein einig sind. Nur so kann eine reibungslose Abwicklung des Erbfalls gewährleistet werden.

  • Wie kann man den Vermögensanteil von Erben am Nachlass berechnen? Welche Kriterien bestimmen den Vermögensanteil in einer Erbengemeinschaft?

    Der Vermögensanteil eines Erben am Nachlass wird durch den Anteil bestimmt, den er laut Testament oder gesetzlicher Erbfolge erhält. Dieser Anteil kann durch die Anzahl der Erben geteilt werden, um den prozentualen Anteil zu berechnen. Die Kriterien, die den Vermögensanteil in einer Erbengemeinschaft bestimmen, sind unter anderem die Höhe des Nachlasses, die Anzahl der Erben und eventuelle Verfügungen des Erblassers.

  • Wie wird der Nachlass einer Erbengemeinschaft am besten verwaltet und aufgeteilt?

    Der Nachlass einer Erbengemeinschaft wird am besten verwaltet, indem ein gemeinsamer Verwalter ernannt wird, der die Interessen aller Erben vertritt. Die Aufteilung des Nachlasses sollte fair und transparent erfolgen, idealerweise in Absprache mit allen Beteiligten. Es empfiehlt sich, einen Notar hinzuzuziehen, um Streitigkeiten zu vermeiden und den Prozess reibungslos abzuwickeln.

  • Wer ist berechtigt, eine Erbschaft anzutreten, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat?

    Gemäß gesetzlicher Erbfolge sind die nächsten Verwandten des Erblassers berechtigt, die Erbschaft anzutreten. Dies sind in erster Linie die Kinder, Ehepartner und Eltern des Verstorbenen. Falls keine direkten Verwandten vorhanden sind, erben entferntere Verwandte wie Geschwister, Großeltern oder Onkel und Tanten.

Ähnliche Suchbegriffe für Erbengemeinschaft:


  • Weber, Martin: Die Testamentsvollstreckung
    Weber, Martin: Die Testamentsvollstreckung

    Die Testamentsvollstreckung , Große Darstellungen zur Testamentsvollstreckung gibt es viele. Das neue FamRZ-Buch bietet den aktuellen, kompakten und praxisnahen Überblick: Als Einstieg in das Führen von Testamentsvollstreckungen wird mit Strukturwissen Sicherheit gegeben. Die, die mit Testamentsvollstreckungen "zu tun" haben (z.B. Anwälte, die Erben vertreten), erhalten Tools und Instrumente für effektives Handeln. Neben der Testamentsvollstreckung nach deutschem Recht wird die heutzutage immer bedeutsamere Testamentsvollstreckung bei internationalen Sachverhalten - trotz der Komplexität des Themas - eingängig, übersichtlich und verständlich dargestellt. Es geht um anwendbares Recht und intern. Zuständigkeit, Besonderheiten bei nationalen Nachweisen (wie Testamentsvollstreckerzeugnis) sowie um das Europäische Nachlasszeugnis. Einschl. einer rechtsvergleichenden Übersicht zur Testamentsvollstreckung in anderen Rechtsordnungen. Hilfreich: Zahlreiche Fälle, Praxistipps, Muster, Formulierungsvorschläge, Übersichten, Prüfungsschemata. Für Rechtsanwälte, Notare, Richter, Rechtspfleger, Steuerberater, Mitarbeiter von Banken/Sparkassen sowie weitere Berufsgruppen (z.B. Berufsbetreuer). , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

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  • Blickle, Peter: Die Erbschaft
    Blickle, Peter: Die Erbschaft

    Die Erbschaft , Was tut ein armer Schlucker, der eine Million erbt? Daniel Dorner aus Berlin, 35, Hausbesetzer, muss entscheiden, was er mit dem vielen Geld denn macht, das ihm sein amerikanischer Onkel so unverhofft vermacht hat. Dafür reist er in die USA, »schaut sich um« - und kämpft Tag für Tag im Waldseehaus und dem ihm zugeteilten Besitz mit sich selbst: hin- und hergerissen zwischen seinem sozialen Gerechtigkeitsideal und seiner womöglich rosigen Zukunft. Peter Blickle erzählt mit viel Esprit und Sprachwitz von unser aller Widersprüchlichkeit und konfrontiert uns mit der unleugbaren Tatsache, dass wir in moralisch prekären Situationen doch (fast) alle dazu neigen, uns zu unsren eignen Gunsten zu entscheiden. Die Erbschaft ist ein packender Roman, eine ethische Herausforderung in Sachen Soll, Haben oder Sein. Für potentielle Erben wie für potentielle Nichterben, gleichermaßen, eine Probe auf Theodor Fontanes sarkastisch auf den Kopf gestellte Sentenz: »Moral ist gut, aber Erbschaft ist besser« ... , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Das richtige Testament für Ehepaare| Berliner Testament| Ratgeber Testament Ehepaar
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  • Was passiert mit einer Erbschaft, wenn der/die Erblasser/in kein Testament hinterlassen hat?

    Wenn der/die Erblasser/in kein Testament hinterlassen hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Erbschaft wird dann gemäß den gesetzlichen Regelungen unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt. Falls keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, fällt die Erbschaft an den Staat.

  • Was ist eine Erbengemeinschaft?

    Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, beispielsweise nach dem Tod eines Familienmitglieds. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft teilen das Erbe untereinander auf und haben gemeinsam die Verantwortung für die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses. In der Regel müssen Entscheidungen einstimmig getroffen werden.

  • Wie entsteht eine Erbengemeinschaft?

    Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, weil der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. In diesem Fall treten die Erben automatisch in die Erbengemeinschaft ein. Jeder Erbe hat einen Anteil am Nachlass entsprechend der gesetzlichen Erbfolge. Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über den Nachlass verfügen, was oft zu Konflikten führen kann. Um die Erbengemeinschaft aufzulösen, können die Erben eine Teilungsversteigerung beantragen oder sich auf eine einvernehmliche Aufteilung des Nachlasses einigen.

  • Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft?

    Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, z.B. nach dem Tod eines Familienmitglieds. In einer Erbengemeinschaft haben alle Erben das Recht auf einen Anteil am Nachlass. Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, z.B. bezüglich der Verwaltung oder Verteilung des Erbes. Oft kann es zu Konflikten kommen, da die Erben unterschiedliche Interessen haben können. Es ist ratsam, einen Erbvertrag aufzusetzen oder einen Erbschaftsverwalter zu ernennen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

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