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Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage
Das richtige Testament für Ihre Situation
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Sterben mit Anspruch?
Sterben mit Anspruch? , Der Sammelband möchte eine Leerstelle in den Debatten um Sterbehilfe und assistierten Suizid bearbeiten, die von juristischen, medizinischen, theologischen und praktisch-ethischen Perspektiven dominiert werden. Eine liberale Institutionalisierung assistierter Suizide ist seit dem Urteil des BVerfG von 2020 in greifbarer Nähe. Die darin berührten existentiellen Fragen der Bestimmung und Gestaltung guten Lebens und Sterbens fordern eine demokratische Gesellschaft zur politischen Selbstverständigung heraus. Käme es nicht historisch und sozialtheoretisch informierten Stimmen zu, den historischen Umbruch kritisch auf Begriffe zu bringen, um für eine emanzipatorische Perspektive zu streiten? Ein Gesprächsversuch in sechs Beiträgen. Mit Beiträgen von Simon Duncker, PD Dr. Stefanie Graefe, Dr. Robin Iltzsche, Prof. Dr. Thomas Macho, Dr. Angelika Pillen und Dr. Nina Streeck. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Gutensohn, David: Generation Anspruch
Generation Anspruch , Ich bin 30 Jahre alt und Teil der Generation Anspruch, die Arbeit radikal hinterfragt. Wir können uns das leisten: Wenn die Babyboomer in den nächsten Jahren in Rente gehen, fehlen Deutschland mehr als sieben Millionen Arbeitskräfte. Nach drei Jahren Pandemie, mitten in der Klimakrise, blicken wir anders in die Zukunft. Wir wollen nicht, dass die Arbeit bestimmt, wer wir sind. Wir wollen eine gesetzliche Viertagewoche, Sabbaticals, Elternzeiten und echte Feierabende. Und Arbeit, die Sinn ergibt. Ich habe miterlebt, wie meine Mutter sich als Pflegerin kaputtgearbeitet hat. Das kann nicht unser Ziel sein! Ja, wir sind die Generation Anspruch. Und unser Anspruch ist gerechtfertigt. Es ist nicht vermessen zu fordern, dass Arbeit Menschen glücklich macht. Arbeit, die krank macht, gehört abgeschafft. Und Bullshit-Jobs, die eine Maschine erledigen kann, soll kein Mensch machen. Das ist die Zukunft der Arbeit, und diese Zukunft ist sehr bald. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung , Seit über 20 Jahren das Standardwerk für die komplexe Praxis der Testamentsvollstreckung notwendigen Wissens, liefert das Werk verlässlich das fachspezifische Know-how. Ideal ergänzt um zahlreiche Checklisten, Adressen und über 180 Musterformulierungen. Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Aktualisierungen und Erweiterungen: Neu aufgenommen und teils umfangreich behandelt wurden relevante Themen wie die Testamentsvollstreckung im internationalen Bereich, Bank oder Sparkasse als Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung und Stiftungsrecht, digitaler Nachlass nebst Online-Zahlungsdiensten u.v.m. Der im Buch enthaltene Online-Zugang bietet bequeme Recherche über das gesamte Buch im Volltext alle Muster im Word-Format zitierte Rechtsprechung und Rechtsvorschriften verlinkt und im Volltext. Die Autoren RA Dr. Michael Bonefeld, FAFamR u FAErbR; Prof. Dr. Oliver Fehrenbacher; RAin Katrin Heindl, FA'inErbR u FA'inFamR; PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß; StB Peter Neubauer; RiAG Dr. Stefan Poller; RA Dr. Manuel Tanck, FAErbR; RAin u StB'in Dr. Anja Vassel-Knauf; Notar Lucas Wartenburger, Notar Dr. Dietmar Weidlich , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220520, Produktform: Kassette, Inhalt/Anzahl: 1, Inhalt/Anzahl: 1, Redaktion: Mayer, Jörg~Bonefeld, Michael~Tanck, Manuel, Auflage: 22005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 979, Abbildungen: mit Online-Zugang, Keyword: Testament; Pflichtteil; Schenkung; Vermächtnis; Erbe; Rechtsnachfolge; Anordnung; Behindertentestament; Zeugnis; Nachlassverbindlichkeit; FamFG; Auslegung; Erbengemeinschaft; Erbschein, Fachschema: Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Erbrecht, Fachkategorie: Erbrecht, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Sender’s product category: BUNDLE, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 240, Breite: 179, Höhe: 47, Gewicht: 1400, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Beinhaltet: B0000056162001 V10445-9783848783694-1 B0000056162002 V10445-9783848783694-2, Vorgänger EAN: 9783956610189 9783941586031 9783935079266 9783935079013, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2631228
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Haben auch Erben 2 Ordnung Anspruch auf einen Pflichtteil?
Haben auch Erben 2 Ordnung Anspruch auf einen Pflichtteil? Ja, auch Erben 2 Ordnung haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dies gilt vor allem dann, wenn sie durch ein Testament oder eine Verfügung von Todes wegen enterbt wurden. Der Pflichtteilanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann auch von Erben 2 Ordnung geltend gemacht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteilanspruch innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnisnahme des Erbfalls geltend gemacht werden muss. In einigen Fällen kann es auch Ausnahmen geben, in denen der Pflichtteilanspruch entfallen kann.
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Wie können Erben ihren rechtlichen Anspruch auf eine Erbschaft geltend machen und welche Schritte sind notwendig, um den Nachlass zu regeln?
Erben können ihren Anspruch auf eine Erbschaft geltend machen, indem sie einen Erbschein beantragen und sich als Erben beim Nachlassgericht registrieren lassen. Danach müssen sie den Nachlass inventarisieren, Schulden begleichen und die Verteilung des Vermögens gemäß dem Testament oder gesetzlicher Erbfolge regeln. Abschließend müssen die Erben eine Erbschaftssteuererklärung abgeben und gegebenenfalls Erbschaftssteuer zahlen.
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Wer hat Anspruch auf Erbschein?
Der Erbschein wird in der Regel von einem Nachlassgericht ausgestellt und dient als offizieller Nachweis für die Erben eines Verstorbenen. Personen, die im Testament als Erben benannt sind, haben Anspruch auf einen Erbschein. Falls kein Testament vorhanden ist, richtet sich die Erbfolge nach gesetzlichen Regelungen, und die gesetzlichen Erben können einen Erbschein beantragen. Es ist wichtig, dass die Erben den Erbschein beantragen, um ihr Erbrecht nachweisen zu können und Zugang zum Nachlass zu erhalten. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, den Erbschein für bestimmte rechtliche Angelegenheiten vorzulegen, wie z.B. bei der Übertragung von Immobilien oder Bankkonten.
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Wer ist berechtigt, eine Erbschaft anzutreten, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat?
Gemäß gesetzlicher Erbfolge sind die nächsten Verwandten des Erblassers berechtigt, die Erbschaft anzutreten. Dies sind in erster Linie die Kinder, Ehepartner und Eltern des Verstorbenen. Falls keine direkten Verwandten vorhanden sind, erben entferntere Verwandte wie Geschwister, Großeltern oder Onkel und Tanten.
Ähnliche Suchbegriffe für Anspruch:
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Weber, Martin: Die Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung , Große Darstellungen zur Testamentsvollstreckung gibt es viele. Das neue FamRZ-Buch bietet den aktuellen, kompakten und praxisnahen Überblick: Als Einstieg in das Führen von Testamentsvollstreckungen wird mit Strukturwissen Sicherheit gegeben. Die, die mit Testamentsvollstreckungen "zu tun" haben (z.B. Anwälte, die Erben vertreten), erhalten Tools und Instrumente für effektives Handeln. Neben der Testamentsvollstreckung nach deutschem Recht wird die heutzutage immer bedeutsamere Testamentsvollstreckung bei internationalen Sachverhalten - trotz der Komplexität des Themas - eingängig, übersichtlich und verständlich dargestellt. Es geht um anwendbares Recht und intern. Zuständigkeit, Besonderheiten bei nationalen Nachweisen (wie Testamentsvollstreckerzeugnis) sowie um das Europäische Nachlasszeugnis. Einschl. einer rechtsvergleichenden Übersicht zur Testamentsvollstreckung in anderen Rechtsordnungen. Hilfreich: Zahlreiche Fälle, Praxistipps, Muster, Formulierungsvorschläge, Übersichten, Prüfungsschemata. Für Rechtsanwälte, Notare, Richter, Rechtspfleger, Steuerberater, Mitarbeiter von Banken/Sparkassen sowie weitere Berufsgruppen (z.B. Berufsbetreuer). , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 69.00 € | Versand*: 0 € -
Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.
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Blickle, Peter: Die Erbschaft
Die Erbschaft , Was tut ein armer Schlucker, der eine Million erbt? Daniel Dorner aus Berlin, 35, Hausbesetzer, muss entscheiden, was er mit dem vielen Geld denn macht, das ihm sein amerikanischer Onkel so unverhofft vermacht hat. Dafür reist er in die USA, »schaut sich um« - und kämpft Tag für Tag im Waldseehaus und dem ihm zugeteilten Besitz mit sich selbst: hin- und hergerissen zwischen seinem sozialen Gerechtigkeitsideal und seiner womöglich rosigen Zukunft. Peter Blickle erzählt mit viel Esprit und Sprachwitz von unser aller Widersprüchlichkeit und konfrontiert uns mit der unleugbaren Tatsache, dass wir in moralisch prekären Situationen doch (fast) alle dazu neigen, uns zu unsren eignen Gunsten zu entscheiden. Die Erbschaft ist ein packender Roman, eine ethische Herausforderung in Sachen Soll, Haben oder Sein. Für potentielle Erben wie für potentielle Nichterben, gleichermaßen, eine Probe auf Theodor Fontanes sarkastisch auf den Kopf gestellte Sentenz: »Moral ist gut, aber Erbschaft ist besser« ... , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Das richtige Testament für Ehepaare| Berliner Testament| Ratgeber Testament Ehepaar
Wie hilft dir unser Ratgeber bei der Testamentsgestaltung?
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Welche rechtlichen Bestimmungen regeln den Anspruch auf den Pflichtteil im Erbrecht und wie können potenzielle Erben ihren Anspruch geltend machen?
Im deutschen Erbrecht regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Anspruch auf den Pflichtteil. Nach § 2303 BGB haben nahe Verwandte, wie Kinder und Ehepartner, Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie im Testament des Erblassers enterbt wurden. Potenzielle Erben können ihren Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen, indem sie innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis vom Erbfall ihren Anspruch beim Nachlassgericht anmelden. Dabei ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um die rechtlichen Schritte korrekt zu verfolgen und den Anspruch erfolgreich durchzusetzen.
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Hat Nichte Anspruch auf Pflichtteil?
Hat die Nichte einen Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes? Dies hängt von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes ab. In einigen Ländern haben auch entferntere Verwandte wie Nichten und Neffen Anspruch auf den Pflichtteil, während in anderen Ländern nur direkte Nachkommen wie Kinder und Ehepartner diesen Anspruch haben. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die gesetzlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Nichte ihren möglichen Anspruch geltend machen kann.
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Haben Kinder Anspruch auf Pflichtteil?
Ja, grundsätzlich haben Kinder Anspruch auf den Pflichtteil vom Nachlass ihrer Eltern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den ein Kind erhalten würde. Dieser Anspruch besteht unabhhängig davon, ob die Eltern ein Testament gemacht haben oder nicht. Allerdings kann der Pflichtteil unter bestimmten Voraussetzungen auch entzogen werden, zum Beispiel bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Kindes gegenüber den Eltern. Es ist ratsam, sich bei Fragen zum Pflichtteil an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
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Haben Cousins Anspruch auf Pflichtteil?
Haben Cousins Anspruch auf Pflichtteil? Cousins haben in der Regel keinen Anspruch auf den Pflichtteil, da sie nicht zu den gesetzlichen Erben gehören. Der Pflichtteil steht nur den direkten Nachkommen, also Kindern, Enkeln und Ehepartnern des Verstorbenen zu. Wenn im Testament des Verstorbenen jedoch ausdrücklich auch die Cousins als Erben bedacht wurden, könnten sie unter Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Es ist daher wichtig, das jeweilige Erbrecht und die genauen Regelungen im Testament zu prüfen, um sicherzustellen, ob Cousins Anspruch auf den Pflichtteil haben. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren.
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